Trotz der gesetzlichen Abschaffung der Störerhaftung bleiben weiter Rechtsunsicherheiten bestehen.
Nachfragen von Seiten des Wirtschaftsministeriums bei Zugangsvermittlern – etwa Providern-, Zugangsanbietern und Rechteinhabern ergaben, dass die Neuregelung nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit geführt hat. Abmahnungen gebe es weiterhin.
Probleme gibt es laut den Providern mit den Sperransprüchen der Rechteinhaber. Diese können von den Hotspot-Betreibern verlangen Seiten zu sperren. Es sei nicht klar genug geregelt, wie umfangreich diese Sperrmaßnahmen sein müssen, mit denen Urheberrechtsverletzungen von den WLAN-Betreibern unterbunden werden sollen.
Seitens der Bundesregierung soll vorerst nichts geändert werden.  Man will zunächst die weitere Entwicklung der Rechtssprechung aufmerksam verfolgen.