Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz von maximal 750 Millionen Euro unterstützt, welche im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019, verzeichnen können.

Der Antrag kann über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Diese Kosten werden bezuschusst. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Beispiele:

Aufbau eines Onlineshops
Onlinegutschein-Verkäufe
Online-Bestellsysteme
Online-Reservierungssysteme
die eigene Webseite
Investition in die IT (WLAN-Systeme, Netzwerktechnik)
Digitalisierung der Speisekarte
Digitalisierung von Informationen im Rahmen des Hygienekonzepts
Drucker, Scanner etc.
Serversysteme für den neuen Online-Shop
Laptops, Computer etc.
Software-Lizenzen wie z.B. Microsoft Office oder 365
Erstellung einer Online-Marketing-Strategie zur Ansprache neuer Zielgruppen
Beratungs- und Umsetzungsleistungen einer Online-Marketing-Agentur
Einführung von Software für CRM, Personalwesen etc.

Erstattet werden:

max. 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei > 70 Prozent Umsatzeinbruch
max. 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
max. 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei >30 Prozent Umsatzeinbruch

Leider ändert die Bundesregierung stündlich Meinungen / Entscheidungen, sodass dies der Stand von heute darstellt. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Es handelt sich daher hierbei um keine rechtlich verbindliche Auskunft. Hierfür bitten wir um Verständnis.